
In Österreich im Ausländerbeschäftigungsgesetz 1975 geregelt. Ziel des Gesetzes ist, den Arbeitsmarkt Ausländern nur dann zugänglich zu machen, wenn nicht genügend inländische Nachfrage besteht. Dies soll zum einen durch die Festlegung von Höchstzahlen beschäftigter Ausländer erreicht werden, zum anderen ist die Beschäftigung eines Auslï...
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Ausl%C3%A4nderbesch%C3%A4ftigung

In Deutschland bedürfen Arbeitnehmer , die nicht Deutsche i. S. d. Art. 116 GG sind, zur Ausübung einer Beschäftigung einer Erlaubnis seitens der Bundesanstalt für Arbeit/des zuständigen Arbeitsamt es. Dies gilt, soweit zwischenstaatliche Vereinbarungen nicht etwas anderes vorsehen. Ausländern aus Drittstaat en kann eine Arbeitserlaubnis n......
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