
Ersatzwesen, Wehrersatzwesen.
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Ersatzwesen , Inbegriff alles dessen, was mit der Ergänzung des Heers, also mit der Aushebung, Einstellung und Entlassung der Soldaten, zusammenhängt. Die Bestimmungen über die Verpflichtung zum Kriegsdienst im Deutschen Reich enthält das Wehrgesetz vom 9. Nov. 1867 sowie die weitern das Wehrwesen betreffenden Gesetze (vgl. Deutschland [Heerwes...
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