
Bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland besteht durch das Sozialversicherungsabkommen Krankenversicherungsschutz in folgenden Ländern: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, L...
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Kassenpatienten, die sich, etwa während der Ferien, nur vorübergehend im Aufenthalt aufhalten, profitieren vielfach von den internationalen Sozialversicherungsabkommen, die Deutschland geschlossen hat. Danach besteht in den folgenden Ländern Krankenversicherungsschutz: Belgien, Bosnie...
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