
Ein Abmahnverein ist ein Verein, dessen Vereinszweck und satzungsmäßige Aufgabe das Abmahnen von wettbewerbswidrigen Praktiken ist. Häufig handelt es sich hierbei um Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), in neuerer Zeit werden auch verstärkt Verstöße gegen das Telemediengesetz (TMG) abgemahnt. Der Abmahnverein ve...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnverein

Sogenannte
Abmahnvereine mahnen allein zum Zweck des 'Gebührenschindens' wegen unlauteren Wettbewerbs ab. In Fällen des unlauteren Wettbewerbs gibt das Wettbewerbsrecht (§ 13 II UWG) den Wettbewerbsverbänden die Befugnis, Unterlassungsansprüche geltend zu machen (abzumah...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Abmahnverein.htm

Verein, dessen Gründungszweck und Hauptaufgabe die gewerbsmäßige Vornahme wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen ist. Rechtlich wird Interessenverbänden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eingeräumt, im eigenen Namen Wettbewerbsverstöße abzumahnen...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

english: association to guard against unfair practices] Siehe auch / Siehe: Wettbewerbsrecht
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905
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