[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Inwendig mit einem Zaune versehen. Einen Graben auszäunen 2) Vermittelst eines Zaunes von einer andern Sache ausschließen. Einen Acker auszäunen. So auch die Auszäunung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4747