
Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) und somit Miteigentümer an einem Unternehmen. Seine Beteiligung an der AG kann der Aktionär nicht kündigen, sondern muss diese will er sie beenden in der Regel über die Börse verkaufen. `Großaktionär' ist die Bezeichnung für Anteilseign...
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https://boersenlexikon.faz.net/aktionae.htm

Der Aktionär ist Inhaber eines in der Aktie verkörperten Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft und damit mitgliedschaftlich an ihr beteiligt. Die Stellung als Aktionär kann durch die Gründung einer Aktiengesellschaft (originärer Erwerb) oder durch Kauf am Sekundärmarkt bzw. durch Erbgang (derivativer Erwerb) erlangt werden. Aktion...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Aktionär

Der Inhaber von Aktien wird als Aktionär bezeichnet. Er besitzt bestimmte Mitgliedschaftsrechte, die im Aktiengesetz im einzelnen geregelt sind. Zu seinen wichtigsten Rechten zählen das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, das Stimmrecht und bestimmte Auskunftsrechte. Der Aktionär hat ferner...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Aktionaer.htm

augenblicklicher Inhaber von Anteilsrechten an einer Aktiengesellschaft (AG), den Aktien. Ein Aktionär ist kraft seiner Aktien Mitglied der AG. Sie gewähren ihm Anspruch auf Beteiligung am Gewinn in Form von Dividenden, Teilnahme an der Hauptversammlung sowie ein Anrecht auf Nebeneinnahmen, wie z.&n...
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https://www.deifin.de/glossar

Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft und somit Miteigentümer an einem Unternehmen. Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im Aktiengesetz geregelt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40080

Ein Aktionär ist ein Investor, der sein Vermögen oder ein Teil seines Vermögens in Aktien angelegt hat. Gemäß Aktiengesetz besitzt er somit bestimmte Mitgliedschaftsrechte. Die wichtigsten R..
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40206

Der Inhaber von Aktien wird als Aktionär bezeichnet. Er besitzt bestimmte Mitgliedschaftsrechte, die im Aktiengesetz im Einzelnen geregelt sind. Zu seinen Rechten zählen das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung (HV), das Stimmrecht, bestimmte Auskunftsrechte, das Bezugsrecht junger Aktien sowie das Recht an Beteiligung am Liquid...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

ist ein Inhaber von Aktien eines Unternehmens, durch deren Erwerb er sich an dessen Grundkapital beteiligt. Ein Teileigentum an dem Unternehmen erwirbt er nicht! Vielmehr ist er Eigentümer der Aktie, woraus sich seine eigentlichen Rechte und Pflichten ergeben.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Ein Aktionär ist Miteigentümer einer Aktiengesellschaft. Das Anteilsrecht wird durch die Aktie verbrieft. In der Regel hat der Aktionär einen Anspruch auf Dividende, auf den Bezug neuer Aktien bei Kapitalerhöhungen, ein Recht auf den anteilsmäßigen Liquiditationserlös bei Auflösung der Gesellschaft ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Ein Aktionär ist durch den Besitz von Aktien einer Aktiengesellschaft deren Miteigentümer bzw. > Anteilseigner. Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im > AktG festgelegt. Er hat Anspruch auf Gewinnbeteiligung, Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen, evtl. Stimmrecht in der Hauptversammlung, ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Aktionär der, Anteilseigner einer AG.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ein Aktionär ist durch den Besitz von Aktien einer Aktiengesellschaft deren Miteigentümer bzw. Anteilseigner. Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im AktG festgelegt. Er hat Anspruch auf Gewinnbeteiligung, Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen, evtl. Stimmrecht in der Hauptversammlung, etc.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219

Ein Aktionär ist Besitzer einer oder mehrerer Aktien einer Aktiengesellschaft. Handelt es ich um Namensaktien, so ist der Aktionär in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen. Damit hat der Vorstand einen Überblick über die Aktionärsstruktur und kann die Gefahr einer drohenden feindlich...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

Eigentümer von Aktien einer Aktiengesellschaft und somit Miteigentümer des jeweiligen Unternehmens.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

- [französisch] Gesellschafter einer Aktiengesellschaft .Externe LinksAktionär - Kurzdefinition http://boersenlexikon.faz.net/aktionae.htm Kurze Definition des Begriffs im Börsenlexikon der FAZAktionär - Kurzdefinition http://boersenlexikon.faz.net/aktionae.htm Kurze Definition des ...
- Ak¦ti¦o¦när [m. 1 ] Inhaber einer Aktie
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Inhaber von Aktien, dem Vermögens- und Mitspracherechte zustehen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42306

(Mit)eigentümer einer Aktiengesellschaft.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Ein Aktionär ist ein Gesellschafter einer Aktiengesellschaft. Fondsdiscount mit bis zu 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
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Inhaber einer Aktie, Miteigentümer einer Aktiengesellschaft. ! Weiterführende Informationen: Interne Verlinkungen: Aktie(http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Aktie.html) Aktiengesellschaft(http://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Aktiengesellschaft.html)
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Aktionaer.html
(Börse & Finanzen) Ein Aktionär ist eine Person, die Anteile an einer Aktiengesellschaft besitzt. © Onpulson.de
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Aktienbesitzer, Aktieninhaber, Aktieninhaber, Anteilseigner, Börsenspekulant, Inhaber der Residualansprüche des Unternehmens, Kapitalanleger, Shareholder, Teilhaber
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Aktionär (franz. Actionnaire), Aktienbesitzer.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

ist ein Inhaber von Aktien eines Unternehmen s, durch deren Erwerb er sich an dessen Grundkapital beteiligt. Ein Teileigentum an dem Unternehmen erwirbt er nicht! Vielmehr ist er Eigentümer der Aktie, woraus sich seine eigentlichen Rechte und Pflichten ergeben. Besitzer von Aktien einer AG, somit Gesellschafter oder Miteigentümer der Unterne...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/aktionaer/aktionaer.htm

Gesellschafter einer Aktiengesellschaft.
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