[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Bey den Tischlern, eine Vertiefung für eine Einschiebeleiste mit dem Grundhobel aushobeln; wofür auch abgründen üblich ist. Bey den Bildhauern und Formschneidern, erhabene Theile durch Vertiefung an den Seiten bilden. 2) Figürlich für ergründen, den Grund oder die wa... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4132
aus¦grün¦den [V.2, hat ausgegründet; mit Akk.] durch Herauslösen eines Teils aus einem Unternehmen eine Firma neu gründen; ein Zweigunternehmen a. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303