[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. im Pflanzenbaue, den Geitz, d. i. die überflüssigen Blätter und Ranken abbrechen. Den Tobak ausgeitzen. Die Kürbisse ausgeitzen, die überflüssigen Ranken ausschneiden. Daher die Ausgeitzung.
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