[Achtung: Schreibweise von 1811](nicht gebräuchlich) verb. reg. neutr. welches nur in einigen Gegenden im Infinitiv mit lassen üblich ist, wofür man im Hochdeutschen lieber abfolgen gebraucht. Einen Gefangenen ausfolgen lassen. Um Ausfolgung seines Vermögens anhalten. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4084
aus¦fol¦gen [V.1, hat ausgefolgt; mit Dat. und Akk.; Amtsdeutsch] jmdm. etwas a. übergeben; jmdm. eine Urkunde a. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303