
Ausflugsfahrten sind eine Form des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen. Der Begriff ist in § 48 Abs 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert. Es handelt sich hierbei um Fahrten, deren Ablauf (im Gegensatz zum Mietwagenverkehr) vom Unternehmer vorgegeben und bestimmt wird. Auch die sog. „Kaffeefahrten“ gehören dazu. Die Fahrgäste...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausflugsfahrt
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