[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben. 1) Bis zu Ende einer bestimmten Zeit dienen. Seine Zeit, seine Jahre, ausdienen. Er hat bald ausgedienet. 2) Zu fernern Diensten untauglich seyn, und also derselben entlassen werden. Man dient bey Hofe leichtlich aus. Ein ausgedienter, ein Invalide... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4015
aus¦die¦nen [V.1; o. Obj.; nur im Part. Perf. üblich] 1 aus dem Dienst ausscheiden 2 sich abnutzen; die Stiefel haben nun ausgedient; vgl. ausgedient Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303