
Ausburger oder Ausbürger ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein. == Definition == Eine einheitliche Definition des Begriffs „Ausburger“ aus dem Mittelalter gibt es nicht. Was im Einzelnen darunter verstanden wurde, war von Re...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausburger
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