
(Text von 1927) Augenablenkung gleichsinnige (assoziierte), liegt vor, wenn beide Augäpfel krankhaft nach einer Richtung abgelenkt sind; bei Großhirnerkrankung, Blutung usw., nach der Seite des Herdes hin, bei Brückenerkrankung nach der entgegengesetzten Seite hin.
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