
Unter Aufschubzeit versteht man in der privaten Rentenversicherung die Zeit zwischen Vertragsbeginn und Beginn der Rentenzahlung. Hierzu ein Beispiel: Am 1. Januar 2007 schließt eine 35-jährige Person eine private Rentenversicherung ab, die mit Alter 65 eine Rente leisten soll. In diesem Fall beträgt die Aufschubzeit 30 Jahre. Die Beitragszahlu...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Aufschubzeit

Bezeichnet die Zeit zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung und der Zahlung der ersten Rente.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40166
Keine exakte Übereinkunft gefunden.