[Strafvollzug] - Das Aufnahmeverfahren bildet den ersten Schritt der Durchführung des Strafvollzugs einer Freiheitsstrafe. Systematisch gehört das in {§|5|stvollzg|juris} StVollzG geregelte Aufnahmeverfahren zum Bereich der Planung des Vollzugs. Das Aufnahmeverfahren, bei dem andere Gefangene nicht zugegen sein dürfen (... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Aufnahmeverfahren_(Strafvollzug)