
Das Strafgesetz bestraft nicht nur Handeln, sondern auch Unterlassen. Man unterscheidet: • echte Unterlassungsdelikte, bei denen das Unterlassen schon vom Tatbestand erfaßt wird, z.B. § 323c StGB und • unechte Unterlassungsdelikte, die erste in Verbindung mit § 13 StGB strafbar sind.
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https://www.lexexakt.de/glossar/unterlassungsdelikt.php

im Strafrecht Straftaten, die durch Unterlassung eines rechtlich gebotenen Tuns begangen werden. Man unterscheidet echte Unterlassungsdelikte, bei denen das Gesetz die Unterlassung ausdrücklich mit Strafe bedroht (z. B. unterlassene Verbrechensanzeige, unterlassene Hilfeleistung ), und unechte Unterlassungsdelikte, bei denen ein ve...
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