
Eine Verhaftung ist nach deutschem Recht der Beginn der Haft durch Vollzug eines Haftbefehls. Dabei wird eine mit Haftbefehl gesuchte Person gefangen genommen und für einen (offenen oder bestimmten) Zeitraum behördlich verwahrt. Die Gründe für eine Haft können mannigfaltig sein. Es handelt sich um hoheitliches Handeln im Bereich der Justiz, b...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verhaftung

ist seit der frühen Neuzeit die amtliche Festnahme eines Straftatverdächtigen. Für sie verdichten sich seit der Aufklärung die gesetzlich festzulegenden Voraussetzungen.Kroeschell, 20. Jh.; Baltl- Kocher ; Ollinger, T., Die Entwicklung des Richtervorbehalts im Verhaftungsrecht, 1997
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Verhaftung, die Festnahme eines Beschuldigten aufgrund eines Haftbefehls (Haft).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bezeichnung für die Festnahme durch die staatlichen Behörden. Die Verhaftung ist in einem Rechtsstaat grundsätzlich an eine richterliche Anordnung gebunden. Siehe auch unter Freiheitsentziehung.
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https://www.lexexakt.de/glossar/verhaftung.php

Verhaftung (Arretierung), Festnahme einer Person zum Zweck der Freiheitsentziehung (s. Haft).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Freiheitsentziehung durch Organe der Staatsgewalt; Festnahme, Haft, Untersuchungshaft.
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https://www.wissen.de//lexikon/verhaftung
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