
In der Regel ist in der Grundleasingzeit eine Auflösung des Leasingvertrages ausgeschlossen. Allerdings kann es zu einem Totalschaden oder einen Totalverlust kommen. In solchen Fällen ist eine Auflösung unter Umständen möglich. Hierbei ist eine sorgfältige Prüfung der Vertragsunterlagen nötig. Eventuell finden sich in diesen Regelungen zum ...
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