
Ein Auffanggrundrecht stellt methodisch-juristisch betrachtet einen Auffangtatbestand im Grundrechtskatalog dar. Man bezeichnet die Allgemeine Handlungsfreiheit ({Art.|2|gg|juris} Abs. 1 GG) als typisches Auffanggrundrecht. Zum Beispiel tritt das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit in vielen Fällen hinter das Recht auf Freiheit der Person ({Ar...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Auffanggrundrecht
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