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Auffanggesellschaft

Auffanggesellschaft Logo #42000 Eine Auffanggesellschaft ist eine zur Rettung des Geschäftsbetriebs eines in die Insolvenz geratenen Unternehmens gegründete Gesellschaft. Diese übernimmt von der Insolvenzschuldnerin die Betriebsmittel und führt den Geschäftsbetrieb unbelastet von den bestehenden Verbindlichkeiten fort. Eventuell erwirtschaftete Gewinne werden an das insolve...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Auffanggesellschaft

Auffanggesellschaft

Auffanggesellschaft Logo #42090Wenn ein Handelsunternehmen zahlungsunfähig wird oder sich überschuldet, so müssen dessen Gläubiger damit rechnen, dass ihre Forderungen nicht mehr realisiert werden können und wertlos werden. Deshalb wird manchmal der Versuch unternommen, den Zusammenbruch durch die Gründung einer Auffanggesellscha...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Auffanggesellschaft.htm

Auffanggesellschaft

Auffanggesellschaft Logo #42134Auffanggesellschaft, eine den Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens fortführende Gesellschaft, in der Regel von dessen Gläubigern zum Zweck der Sanierung gegründet.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Auffanggesellschaft

Auffanggesellschaft Logo #42303
  1. Auf¦fang¦ge¦sell¦schaft [f. 10 ; Wirtsch.] zur Sanierung eines in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Unternehmens gegründete Gesellschaft; staatliche A.
  2. Gesellschaft, die bei Insolvenz eines Unternehmens den Geschäftsbetrieb fortführt; wird oft von dessen Gläubigern oder von Vertretern der Gläubigerbanken gegründet und hat z...
    Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

    Auffanggesellschaft

    Auffanggesellschaft Logo #42709(Börse & Finanzen) Bei einer Auffanggesellschaft handelt es sich um eine speziell gegründete Gesellschaft zur Rettung eines zahlungsunfähigen Unternehmens. Die Auffanggesellschaft übernimmt in der Regel die gesamten Aktiva des in Insolvenz geratenen Unternehmens zur Aufrechterhaltung des operative...
    Gefunden auf https://www.onpulson.de/lexikon/6381/auffanggesellschaft/

    Auffanggesellschaft

    Auffanggesellschaft Logo #42880Ein zahlungsunfähiges oder überschuldetes Unternehmen kann die Forderung en der Gläubiger nicht mehr bedienen. Darum wird der Zusammenbruch des Unternehmen s oft durch eine Auffanggesellschaft hinausgezögert. Mit den Erträgen, die sie erwirtschaftet, können Altschulden beglichen werden. Im besten Fall kann der Schuldner so später wieder I......
    Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/auffanggesellschaft/auffanggesells
    Keine exakte Übereinkunft gefunden.