
Seit dem 1. Juli 2008 muss der Arztstempel die 9-stellige Betriebsstätten-Nummer der Praxis enthalten. Der bisherige Stempel enthielt nur die 7-stellige Arzt-Nummer der Kassenärztlichen Vereinigung. Der Arztstempel sollte ab diesem Zeitpunkt insbesondere folgende Angaben enthalten:
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https://www.stempel-wolf.de/infos/lexikon/arztstempel
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