[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Antrittlehen, des -s, plur. ut nom. sing. in den Lehenrechten so viel als die Lehenwaare, weil sie von einem Lehenmanne, bey dem Antritte eines Lehens entrichtet wird. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2758