
Der Beharrungsbeschluss ist ein politisches Instrument in Österreich, womit ein Veto des Bundesrates durch den Nationalrat aufgehoben werden kann. Nachdem der österreichische Nationalrat ein Gesetz beschlossen hat, bedarf dieses vor dem Inkrafttreten der Zustimmung der Länderkammer (Bundesrat). Lehnt der Bundesrat den Gesetzesvorschlag aber ab,...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Beharrungsbeschluss

Willenskundgebung des Nationalrates durch Beschluss, mit dem ein Einspruch des Bundesrates gegen einen Gesetzesbeschluss des Nationalratesentkräftet wird (§§ 77 und 82 Abs 2 Ziffer 3 GOG-NR) (§ 43 GO-BR).
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/B.shtml
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