
Antichrese (griech. - lat.: Gegengebrauch) beschreibt im Pfandrecht die Überlassung der Pfandnutzung an den Gläubiger, d. h. es ist die Kombination von Nutzungs- und Verwertungsrecht. Antichrese wird auch Nutzungspfand genannt. Das Nutzungspfand für bewegliche Sachen ist im BGB geregelt. Das Nutzungspfand kann vertraglich vereinbart werden, sie...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Antichrese

ist das aus dem hellenistischen Bereich in das klassische römische Recht eingeführte Nutzpfand, bei dem der Pfandgläubiger mit Erlaubnis des Verpfänders die Früchte der Pfandsache ziehen darf.. Lit.: Kaser § 31; Hübner
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Französisch für Nutzpfandrecht. Antichrese beschreibt im Pfandrecht die Überlassung der Pfandnutzung an den Gläubiger, d. h. es ist die Kombination von Nutzungs- und Verwertungsrecht. Antichrese wird auch Nutzungspfand genannt. Das Nutzungspfand für bewegliche Sachen ist im BGB geregelt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Antichrese ist die lat. Bezeichnung für Nutzungspfand.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/antichrese.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.