
Mit Anstellungstheorie wird die Theorie bezeichnet, die davon ausgeht, dass bei Behörden die mehreren Verwaltungsträgern dienen (z.B. die Oberfinanzdirektion die sowohl Bundes- als auch Landesbehörde ist, oder der Landrat) die Haftung für Amtspflichtverletzungen durch einen Beamten die Körperschaft trifft, die den Beamten angestellt hat. Mit F...
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