
Einige Steuern werden nicht mit der Veranlagung zur Einkommensteuer, sondern bereits bei Entstehung der Einnahmen erhoben. Hierzu gehören insbesondere die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer (Abzugsteuern). Diese Steuern sind von Dritten (Arbeitgeber, Kreditinstitut) mit der Entstehung der E...
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