
Annullierung (von lat. annullare – „für nichtig erklären“) ist ein v. a. im Rechtswesen gebrauchter Ausdruck und bezeichnet die rechtswirksame Feststellung, dass eine Vereinbarung, ein Vertrag, ein Besitzverhältnis o. ä. von Anfang an – nicht erst vom Zeitpunkt der Feststellung an – ungültig und nichtig war. Der Ausdruck bedeutet in...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Annullierung

An¦nul¦lie¦rung [f. 10 ]
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Abschaffung, Aufhebung, Aufhebung, Auflösung, Beseitigung, Einstellung, Streichung
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https://www.openthesaurus.de/synonyme/Annullierung
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