
Ein Anlagegut (auch: Gebrauchsgut, Potentialgut) ist ein Wirtschaftsgut, das einem Unternehmen bzw. einer öffentlichen Verwaltung längerfristig zur Verfügung steht. Es wird planmäßig abgeschrieben. Anlagegüter werden dem Anlagevermögen zugeordnet.
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https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon.html
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