
Eine bewusst durchgeführte oder wenigstens im nachhinen bewusst wahrgenommene Tätigkeit, die im wohldefinierten Handlungsspielraum nicht erlaubt gewesen ist oder wäre.
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Ein Angriff, auch Attacke (Verben: angreifen, attackieren), bezeichnet: in der Biologie: Gesellschaft : EDV: Sport: Militärwesen: Siehe auch: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Angriff

I. auf Personen 1 unkeusches Berühren eines Weibes -- Muntbrüche zur Sühnung eines Eingriffs in die muntschaftlichen Rechte 2 Überfall, tätlicher Rechtsübergriff 3 Verhaftung(srecht) 4 Folter II. auf Sachen 1 Gerechtsame 2 Erbantritt 3 Beschlagnahme, Pfändun...
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Angriff, des -es, plur. die -e, das Verbale von angreifen, so wohl die Handlung des Angreifens zu bezeichnen, als auch den Ort, wo etwas angegriffen wird.1. Die Handlung; und zwar, 1) in der eigentlichen Bedeutung des Verbi. So heißt in den Lehnsrechten, den Angriff verrichten, zum Zeich...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2193

Im EDV-Bereich: Ein Angriff ist der Versuch, unberechtigt auf fremde Computerdaten zuzugreifen. Als Angriff werden auch alle Versuche bezeichnet, aus gegebenen Geheimtexten die Klartexte oder den zugehörigen Schlüssel mit Hilfe von kryptoanalytischen Methoden (Kryptanalyse) zu ermitteln. Siehe auch ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40004

Gezielter Versuch, die Systemsicherheit zu umgehen und das System zu verändern oder Informationen zu entwenden. Angriffe können als aktiv oder passiv klassifiziert werden. Aktive Angriffe versuchen, Systemressourcen zu verändern oder deren Betrieb zu beeinflussen, während passive Angriffe das System nicht aktiv beeinträchtigen, sondern zur Inf...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Angriff, Sport: Handlung mit offensivem Charakter, in Mannschaftssportarten Bezeichnung für den angreifenden Mannschaftsteil (Angriffsspieler, Sturm).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Angriff, Völkerrecht: die einseitige Anwendung von Gewalt durch einen Staat gegenüber einem anderen. Diese fällt, soweit sie nicht im Rahmen des Systems kollektiver Sicherheit durch den UN-Sicherheitsrat autorisiert ist, unter das Gewaltverbot der UN-Charta. Gegen einen rechtswidrigen Angrif...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Angriff: mit einem Geschoss Angriff, Militärwesen: Offensive, die aktivste Gefechtsart mit dem Ziel, den Gegner überraschend zu treffen und zu schlagen. Der Vorteil des Angreifers liegt in der Wahl des Zeit- und des Schwerpunktes sowie der Stoßrichtung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Verhaftung
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Ein Angriff ist das Vorgehen gegen einen Gegner oder Feind.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42274

- An¦griff [m. 1 ] 1 das Angreifen, Beginn eines Kampfes oder Wettkampfes 2 scharfe Kritik; ich will mich keinen ~en aussetzen 3 [in der Wendung] etwas in A. nehmen etwas zu tun beginnen, etwas energisch anpacken; eine Arbeit, Aufgabe in A. nehmen 4 [Sport] derjenige Teil einer Mannschaft, der angreif...
- Militärdie Gefechtsart, die dazu ...
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Siehe unter Notwehr, Angriff. Zivilrecht Das Zivilrecht folgt der Definition des Strafrechts (BayObLG NJW 91, 2031).
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(Angriff (auf)) Einfall (in), Überfall (auf)
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Angriff (franz. Attaque), in militär. Beziehung der Versuch, vermittelst der Waffen den Feind aus seiner Position zu treiben und ihn womöglich zu vernichten; ihm entgegengesetzt ist die Verteidigung. Die Durchführung des Angriffs richtet sich nach den jeweiligen Verhältnissen der gegenseitigen Stärke und des Terrains. Die Infanterie beginnt de...
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