[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. im gemeinen Leben. 1) Wornach man gerne greift, d. i., was andere gern entwenden; edler angreifig. Geld ist eine angreifische Waare. 2) Der gerne nach etwas greifet, es gern entwendet. Ein angreifischer Mensch. Die Magd ist ein wenig angreifisch, Niedersächsisch angreepsk. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2190