
Der Begriff Drost(e) (von mittelniederdeutsch drossete), auch Drossart, bezeichnete seit dem späten Mittelalter vor allem in Nordwestdeutschland am Niederrhein und in Westfalen, in Ostfriesland, aber auch in Mecklenburg, Schleswig-Holstein und in den Niederlanden einen Beamten, der für einen definierten Verwaltungsbezirk in militärischer, juris...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Drost
[Begriffsklärung] - Drost steht für Drost ist der Familienname folgender Personen: Siehe auch: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Drost_(Begriffsklärung)
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Drost, des -en, plur. die -en, in Westphalen, am Niederrheine und in den Niederlanden, eine obrigkeitliche Person auf dem Lande, welche ungefähr das ist, was in Obersachsen die Amtshauptleute sind. Ist der Drost nicht bloß einem Amte, sondern einer ganzen Gegend oder Provinz vorgesetzt,...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_1_1131

Berufsbezeichnung Bedeutung: Amtshauptmann Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005.
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https://wiki-de.genealogy.net/Drost

Drost , seit dem späteren Mittelalter besonders in Norddeutschland Verwalter einer Drostei (Verwaltungsbezirk). - Landdroste, 1822† †™85 die Präsidenten der hannoverschen Regierungsbezirke (Landdrosteien).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Drost, Droste, Familiennamenforschung: niederdeutscher Amtsname zu mittelniederdeutsch druczete, drossete, droste »Truchsess, Landvogt, Oberamtmann« (ursprünglich war der truhtsà ¦z̧e derjenige, »der am Hof die Speisen aufsetzt«). Bekannte Namensträgerin: Annette von Droste...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Drost, Droste (mndd. drossete, v. truhtsaeze [s. Truchsess]. Seit dem SMA. Bezeichnung für einen Amtsträger (Amtmann) mit administrativen und richterlichen Befugnissen in NW-Deutschland und den östl. Niederlanden. Von 'http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Drost'
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Drost , im Mittelalter in Niedersachsen der adlige Verwalter (Landrat) eines Bezirks oder einer Vogtei, der den Landesherrn vertrat; in Hannover (Landdrost) seit 1822 Titel der Präsidenten der sechs Regierungen (Landdrosteien). Derselbe war auch nach der Annexion Hannovers durch Preußen beibehalten worden, bis mit dem Inkrafttreten der neuen Krei...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Recht) früher Verwalter eines Bezirks oder einer Vogtei, besonders in Niedersachsen. Der Drost vertrat den Landesherrn und hatte Polizeigewalt (Landdrost).
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https://www.wissen.de//lexikon/drost-recht
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