(Landwirtschaft) Eine alte Bezeichnung für einen Geldbetrag, der einem Anerben (dem alleinigen Erben) eines bäuerlichen Anwesens bzw. → Hofes gezahlt wurde, wenn dieser den Hof einem Dritten – zumeist dem Zahlenden – überließ.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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