
Das Analogieverbot ist ein Rechtsgrundsatz zur Verhinderung der Ahndung einer nicht strafbaren Handlung. Es zielt auf eine von einem Richter möglicherweise als „strafwürdig“ eingestuften Handlung, die einer Strafnorm ähnelt, aber dieser gleichwohl nicht voll entspricht. Das Verbot analoger Rechtsanwendung gilt auch und insbesondere dann, we...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Analogieverbot

ist das Verbot für alle im Strafverfahren beteiligten staatlichen Stellen, Analogie eines Strafgesetzes zu Ungunsten des Handelnden vorzunehmen. Seit dem späten 18. Jh. wird Analogie zuungunsten Handelnder verboten (Österreich 1787). Im Dritten Reich wird das A. aufgehoben. Nullum crimen, nulla poena sine lege.. Lit.: Köbler, DRG; Rüping, H., ...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Siehe unter Garantiefunktion des Strafgesetzes.
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https://www.lexexakt.de/glossar/analogieverbot.php
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