
Amtsuntertanen, in Mitteldeutschland Bezeichnung für alle unmittelbar einem Amt unterstehenden, persönlich freien, im Unterschied zu den einer Patrimonialgerichtsbarkeit mittelbar unterstehenden Bauern. Die [Pfarrbauern] wurden † †œ auch in den Amtsdörfern † †œ den letzteren gleichgestellt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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