
Begriff, der im Zusammenhang mit der Neuordnung des Hinterbliebenenrechts zum 01.01.2002 eingeführt wurde. Unter Altehen versteht man alle Ehen, die vor dem 01.01.2002 geschlossen wurden, wenn * ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren ist oder * ein Ehegatte vor dem 01.01.2002 verstorben ist. Für Altehen findet das am 31.12.2001 gültige - 'alte'...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087
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