
Es ist wichtig, dass die MediatorInnen kein eigenes Interesse in der Sache haben und keine Parteistellung im verwaltungsrechtlichen oder politischen Entscheidungsverfahren ausüben. Sie sollen ihren Auftrag allen Beteiligten gegenüber wahrnehmen, so dass diese ihre Interessen gut in das Med....
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Von Allparteilichkeit spricht man, wenn ein Vermittler allen Parteien des Vermittlungsverfahrens gegenüber zur Neutralität verpflichtet ist. D.h. er muss alle Beteiligten gleich behandeln und berücksichtigen und darf keine einseitigen Sympathien erkennen lassen. Allparteilichkeit ist insbesondere bei der Mediation, eines der wichtigsten Grundpri...
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