
Die AGB bilden ergänzende Vertragsbestimmungen zu den einzelnen, je nach Bankbeziehung abgeschlossenen Bankverträgen und enthalten Bestimmungen vorwegformuliert, die verschiedenartigen Bankgeschäften zugrunde gelegt werden sollen.
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Abk.: AGB Banken. Enthalten in allgemeiner und schematisierter Form Bestimmungen für den Geschäftsverkehr mit der Kundschaft. Werden ergänzt durch Sonderbedingungen verschiedener Bankgeschäftsbereiche. Bedeuten für die Banken Vereinfachung des Geschäftsverkehrs. Auch bei Banken regeln die AGB, die für die verschiedenen vergleichbaren Banke.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/allgemeine-geschaeftsbedingungen-d
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