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Allgemeindelikt

Allgemeindelikt Logo #42000 Der Begriff des Allgemeindeliktes wird in der Strafrechtslehre als Abgrenzung zu den Sonderdelikten verwendet. Er ist nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern dient dazu, das Schrifttum übersichtlicher zu gestalten. Ein Allgemeindelikt kann von Jedermann begangen werden. An den Personenkreis der möglichen Täter werden keine besonderen Anforder...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeindelikt

Allgemeindelikt

Allgemeindelikt Logo #42834Mit Allgemeindelikt bezeichnet man ein Delikt, bei dem Jedermann Täter sein. Im Gegensatz dazu stehen die Sonderdelikte, bei denen der Täter aus einem besonderen Personenkreis stammen muss. Z.B. kann § 203 StGB nur von einem der dort aufgezählten Amtsträger verletzt werden.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/allgemeindelikt.php
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