
Das Akkusationsprinzip (lat. accusare, anklagen, und principium, Anfang), auch Anklagegrundsatz genannt, ist eine Prozessmaxime des deutschen Strafverfahrens. Es bedeutet, dass Anklage und Urteilsfindung durch verschiedene Organe wahrgenommen werden müssen. Der Anklagegrundsatz findet sich in {§|151|stpo|juris} StPO. Anklage erheben kann nur die...
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Mit Akkusationsprinzip oder Anklagegrundsatz wird der Grundsatz im Strafprozess bezeichnet, der festlegt, dass es ohne Anklage zu keinem Gerichtsverfahren kommen kann. Im deutschen Recht ist die Erhebung der Anklage Aufgabe der Staatsanwaltschaft (= Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft), eine Ausnahme hiervon ist die Privatklage.
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