[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Afterschirm, des -es, plur. car. in dem Deutschen Staatsrechte, die Schirmgerechtigkeit, besonders über geistliche Güter, die jemand von dem eigentlichen Schutzherren übertragen worden; der Afterschutz. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1388