
Kirchengewalt, in der katholischen Kirche die Vollmacht, die Kirche zu leiten (Jurisdiktionsgewalt) und die gottesdienstlichen Handlungen zu vollziehen (Weihegewalt). In den evangelischen Kirchen die Verwaltung des Kirchenamtes durch die dazu in besonderer Weise durch Ordination Beauftragten und die...
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Kirchengewalt (Kirchenregiment, Potestas ecclesiastica, Jus in sacra), die Gewalt, vermöge deren eine kirchliche Genossenschaft als solche geleitet wird. Wem sie zukomme, entscheidet die Kirchenverfassung (s. d.). In der katholischen Kirche kommt nach dem herrschenden kurialen System alle K. dem Papst zu, der sie indes jedem von ihm an-^[folgende ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

nach katholischem Kirchenrecht die der Kirche anvertrauten, vom Klerus ausgeübten Weihe- und Leitungsbefugnisse einschließlich der Lehrgewalt; in den evangelischen Kirchen die der Kirche, d. h. grundsätzlich allen Kirchengliedern (Priestertum aller Gläubigen), zur öffentlichen Ausübung jedoch den Pfarrern überantwortete Verwaltung von...
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https://www.wissen.de//lexikon/kirchengewalt
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