
I. Rücktritt 1 vom Amt 2 Abfall -- Auszug 3 Besitzaufgabe 4 von einer Herrschaft II. Übertragung von Gütern und Rechten -- insbesondere technisch für bäuerliche Gutsübergabe -- von Staatsgebiet
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

(f) opus Fin Übertragung einer Forderung gegenüber einem Schuldner durch eine Person auf ihren Gläubiger. Der Schuldner wird Drittschuldner genannt, der Gläubiger Zessionar, die abtretende Person Zedent.
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https://etymos.de/

ist die Übertragung einer Forderung von einem bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen anderen (Zessionar), der damit neuer Gläubiger wird. Sie ist im römischen Recht ausgeschlossen, weil die Verbindlichkeit als höchstpersönliches Band zwischen Gläubiger und Schuldner betrachtet wird. Erst spät lässt das römische Recht mit Hilfe der Einr...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Ist die Übertragung einer Forderung. Forderungen kann man nicht wie Sachen verkaufen, sondern nur übertragen. Man nennt die Abtretung auch
Zession. Eine Forderung kann durch Vertrag vom Gläubiger (
Zedent) auf einen neuen Gläubiger (
Zessionar) ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Abtretung.htm

Unter Abtretung versteht man die Übertragung eines Rechtes auf einen neuen Gläubiger (z.B. Darlehensgeber). Bei der Baufinanzierung kommen Abtretungen im Rahmen der Umschuldung vor. Dabei erübrigt eine Abtretung die Eintragung einer neuen Grundschuld in das Grundbuch zugunsten des neuen Darlehensgebers.
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https://www.alusig.de/

Gegenseitiger Vertrag, mit dem der Gläubiger einer Forderung die Forderung auf seinen Vertragspartner überträgt. Der Begriff ist in § 398 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legal definiert. Die Abtretung ist Verfügungsgeschäft. Das der Abtretung zugrunde liegende Verpflichtung...
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Abtretung (Zession), im Privatrecht die Übertragung von Forderungen und anderen Rechten von dem bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger. Sie erfolgt ohne Mitwirkung des Schuldners durch einen abstrakten, formlos gültigen Vertrag (§§ 398 ff. BGB). Der neue Gläubiger kann die Forderung in eigenem Namen und aus eigenem Recht geltend m......
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Mit der Abtretung ist die Übertragung der Rechte (Gestaltungsrechte) und Ansprüche (z. B. Ablaufleistung) aus einer Versicherung vom Verfügungsberechtigten auf einen Dritten (z. B. zur Tilgung eines Darlehens oder als Sicherheit für einen Kredit) gemeint.Die Abtretung ist gegenüber dem Versicherungsunternehmen nur wirksam, wenn sie schriftlich...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40185

heißt eine Verfügung, wonach ein Recht (z.B. eine Forderung) von einem bisherigen auf einen neuen Gläubiger übertragen wird (Verfugungen sind Willenserklärungen - z.B. Vertrag -, die unmittelbar auf die Rechtslage eines Gegenstands einwirken). Siehe auch Eigentumsvorbehalt und Factoring.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Abtretung Zession, Völkerrecht: die vertragliche ûberlassung eines Staatsgebiets (nur unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker zulässig), im Unterschied zur Besetzung und zur Annexion.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Abtretung führt zum Wechsel des Gläubigers einer Forderung. Gegenstück ist die befreiende Schuldübernahme, bei der der Schuldner wechselt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der Leasing-Nehmer ist nur mit Zustimmung des Leasing-Gebers zur Abtretung seiner Rechte und Pflichten aus dem Leasing-Vertrag berechtigt. Der Leasing-Geber sichert sich in der Regel das vertragliche Recht, sein Eigentumsrecht sowie seine Ansprüche und Forderungen aus dem Leasing-Vertrag auf Dr...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42141

Bei der Abtretung überträgt sich eine gewisse Forderung von einem Gläubiger auf den anderen Gläubiger. Diese Abtretung ist im Zivilrecht festgelegt worden. Somit werden Rechte, die man aus einem Darlehen oder einem Kredit erhält, auf einen anderen Gläubiger übertragen und der neue Gläubiger hat somi...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

Vertraglich geregelte Übertragung einer Forderung (oder eines Rechts) von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger. Die Abtretung ist eine Übertragung der Rechte und Ansprüche aus der Versicherung vom VN auf einen Dritten (z.B. einer Bank zur Absicherung eines Kredites). Die Rechte können ganz oder teilweise (z.B. ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

- (Zession) bürgerliches Rechtdie vertragliche Übertragung einer Forderung durch den bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) (§§ 398 ff. BGB) .Ähnlich in Österreich (§§ 1392 ff. ABGB) und in der Schweiz (Art. 164&n...
- (Zession) Völkerrechtdie auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrags - meist Fried...
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Mit einer Abtretung kann der Gläubiger nach § 398 BGB von einer Forderung abtreten. Somit kann der alte Gläubiger eine Forderung durch einen Vertrag an einen neuen Gläubiger abtreten. So wäre es unter Umständen denkbar, dass eine Leasinggesellschaft einen Leasingvertrag an eine andere Leasinggesellschaft abtritt. Der Leasingnehmer wäre dann ...
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(Zession) Schriftliche Übertragung von Rechten, insbesondere von Forderungsrechten, durch den Gläubiger (Zedent) an einen Dritten (Zessionar).
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Abtretung ist im Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB, die auch auf das österreichische Recht zutrifft, die Übertragung einer Forderung von dem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger. Sie erfolgt durch einen Vertrag zwischen diesen beiden.
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Eine Abtretung ist im Prinzip ein Gläubigerwechsel. Der alte Gläubiger (Zedent) überträgt dabei das Pfandrecht an einer Immobilie und die Rechte aus der Schuldentilgung an einen neuen Gläubiger (Zessionar). Bei der Immobilienfinanzierung spielt die Abtretung dabei bei der Um...
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Forderungsabtretung , Zession Der Begriff Abtretung bezeichnet den Zustand, in dem der Gläubiger seine Forderungen an einen neuen Gläubiger weitergibt. Die Abtretung wird in einem Vertrag zwischen den beiden festgehalten. Eine Abtretung ist im Unterschied zum Verkauf von Forderungen eine Mögl...
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Die Abtretung ist im Zivilrecht verankert. Es geht hierbei um Übertragungen von Forderungen eines einstigen Gläubigers auf einen anderen Gläubiger. Dabei kann die Abtretung auf zwei Wegen erfolgen. So kann die Abtretung im ersten Fall auf richterliche Anordnung hin erfolgen. Bei der z...
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Laut Legaldefinition wird mit Abtretung ein Vertrag bezeichnet, durch den ein Gläubiger eine Forderung auf einen anderen überträgt (§ 398 BGB). Eine bestimmte Form ist für die Abtretung grundsätzlich nicht notwendig. Sie gehört zu den Erfüllungsgeschäften. Beispiel: K kauft bei dem Händler P einen Neuwagen für 20.000,- € auf Rechnung. ...
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(Börse & Finanzen) Unter einer Abtretung, auch als Zession bezeichnet, versteht man das Übertragen einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen. Es kann zwischen einer stillen und einer offenen Abtretung unterschieden werden. Stille Abtretung: Der Gläubiger übergibt seine Forderung, ohne...
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(Forderung) Eine rechtsgeschäftliche Übertragung eines Anspruchs bzw. einer Forderung von einem Gläubiger auf einen Dritten, der damit zum neuen Gläubiger wird.
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Auch Zession genannt. Die Abtretung ist ein (schriftlicher) Vertrag zwischen altem und neuem Gläubiger, die, wenn sie wirksam ist, zum Gläubigerwechsel führt. An Stelle des bisherigen Gläubigers tritt ein anderer. Es kann auch von einem Wechsel der Versicherungsnehmerschaft gesprochen werden. Bei ei...
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