Abtretung 3. Auch: Zessionsverbot. Vertragliches oder gesetzliches Verbot, bestimmte Forderung en an einen Dritten abzutreten (zu zedieren). Vertraglich kann durch die Beteiligten an einem Schuldverhältnis - auch formlos, z. B. mündlich - vereinbart werden, dass entstehende Forderung en nicht abgetreten werden dürfen; allerdings wird man zu Bew.... Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/abtretungsverbot/abtretungsverbot.