
Geldfälschung, Geld- und Wertzeichenfälschung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Das Delikt Geldfälschung beschreibt die Absicht, falsches Geld herzustellen, es als echt in den Verkehr zu bringen, ein solches Inverkehrbringen zu ermöglichen oder Geld so zu verfälschen, dass der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird. Geldfälschung ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird. Ab...
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das Nachmachen ( Falschmünzerei ) oder das werterhöhende oder die Geltungszeit verlängernde Verändern (Münzverfälschung) von Metall- oder Papiergeld, um dieses als echt zu gebrauchen oder sonst in Verkehr zu bringen; strafbar nach § 146 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. – Ähnliche Regelungen in der Schweiz in Art....
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https://www.wissen.de//lexikon/geldfaelschung
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