
Appellation (lat. appellare „(be)nennen, rufen“) steht für: Siehe auch: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Appellation

Französischer Begriff für ein herkunftsmäßig definiertes Weinbaugebiet. Siehe dazu unter Appellation d’Origine Protégée sowie eine Aufstellung relevanter Stichwörter unter Rebfläche.
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https://glossar.wein.plus/appellation

ist im spätrömischen Verfahrensrecht ein Rechtsmittel zur Überprüfung der Entscheidung eines unteren Richters durch einen höheren Richterstyle='font-family: Courier New'>, das mit einem Urteil endet . Die A. ist bei dem unteren Richter mündlich oder binnen 10 Tagen schriftlich einzubringen. Im hohen Mittelalter wird die A. (mittels Apostelbri...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Appellation, plur. die -en, aus dem Latein. Appellatio, in den Rechten, die Beschwerde über die Ungerechtigkeit eines niedern Richters bey einem höhern, und die Schrift, worinn diese Beschwerde enthalten ist. Derjenige, welcher diese Klage anstellet, wird der Appellant, sein Gegentheil ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2896

Appellation die, -/-en, eigentlich Appellation d'origine,Weinbau: Herkunftsbezeichnung; ursprünglich französische Bezeichnung für verschiedene Weinkategorien, gemeinsprachlich auch für Anbaugebiete mit Herkunftsbezeichnung. Das französische Appellationssystem gilt als ältestes und am weitest...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Europäische Appellationen Auch wenn die Idee fast aller Appellationssysteme dieselbe ist, so ist ihre Ausgestaltung doch von Land zu Land verschieden. Während Frankreich ein tief gestaffeltes hierarchisches System von Appellationen sogar innerhalb ein und derselben Weinbauregion kennt, hat Italien e...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- [die; lateinisch] Berufung .
- Ap¦pel¦la¦ti¦on [f. 10 ] Berufung [ ➔ appellieren]
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Appellation (v. lat. appellatio, eigtl. = das Ansprechen; Berufung im Verfahrensrecht). Auf röm. Recht basierendes Rechtsmittel zur ûberprüfung der Entscheidung eines unteren Richters durch einen höheren Richter. Im HMA. wurde die Appellation aus dem ital. kanonischen Recht von den geistl. Gerichten...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Appellation (lat.), Berufung, Rechtsmittel, durch welches die nochmalige Prüfung und Entscheidung einer Rechtssache herbeigeführt werden soll (s. Berufung); daher Appellationsrichter, der Oberrichter, welcher in zweiter Instanz (in appellatorio) zu entscheiden hat, wie denn in verschiedenen deutschen Staaten die zweitinstanzlichen Gerichte die Be...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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