
(F.) Erkenntnis cognitio (F.) extra ordinem
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(F.) extra ordinem (lat., Erkenntnis außer der Ordnung) ist im klassischen römischen Recht ein außerordentliches Verfahren, das durch allmähliche behördliche Verfestigung die altrömische Gerichtsverfassung ersetzt. Kognitionsverfahren. Lit.: Kaser §§ 80, 87; Söllner §§ 14, 15, 16; Köbler, DRG 34; Köbler, LAW
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Cognitio (lat.), jede Untersuchung und Erörterung der nähern thatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eines Falles, bezüglich dessen eine Gerichts- oder sonstige Behörde eine Entscheidung oder Verfügung zu erteilen hat; im allgemeinen gleichbedeutend mit Causae cognitio (s. d.).
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