[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) Theilen, d. i. in Theile zerlegen, und diese Theile merklich machen, welcher letztere Begriff in der Partikel ab liegt; dagegen eintheilen mehr auf die bestimmte Anzahl der Theile siehet. Die Grade auf dem Quadranten abtheilen. Ein Feld, eine Fläche, ein Zimmer, ein Kriegs...
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