
Die Satzung der Aktiengesellschaft kann den Vorstand ermächtigen, nach Ablauf eines Geschäftsjahres auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn einen Abschlag an die Aktionär e zu zahlen. Der Vorstand darf dies nur tun, wenn ein vorläufiger Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss ergibt. Als Abschlag darf h...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/abschlagszahlung-auf-den-bilanzgew
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