
Mit einer Abredeversicherung ermöglicht der Versicherer dem Versicherten, die Nicht-Berufsunfallversicherung durch besondere Abrede um höchstens sechs Monate zu verlängern, obschon die obligatorische Versicherung endet.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42394

Bei einer Abredeversicherung bietet der Versicherer dem Versicherten im Rahmen des Unfallversicherungsrechts die Möglichkeit, die Nicht-Berufsunfallversicherung durch besondere Abrede zu verlängern. Ihr Zweck ist die Weiterversicherung, wenn die obligatorische Versicherung endet.
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
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