
Das Amtsgeheimnis ist ein Geheimnis, das sich auf einen bestimmten, nachvollziehbaren Personenkreis von Amtsträgern beschränkt. Diese unterliegen dem Amtsgeheimnis, d. h. der Schweigepflicht. Der Geheimhaltungspflicht unterliegen auch Personen, denen bloß einzelfallweise ein Amt übertragen wird (zum Beispiel gerichtlich eingesetzte Übersetzer...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgeheimnis

Amtsgeheimnis, Dienstgeheimnis, Angelegenheit, mit der eine Behörde befasst ist, deren Kenntnis nicht über einen bestimmten Personenkreis hinausgeht und deren Geheimhaltung nach gesetzlichen Vorschriften, dienstlichen Anordnungen oder der Natur der Sache erforderlich ist. Die Verletzung des Amtsgehe...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- (Dienstgeheimnis) eine öffentliche Angelegenheit, über die der mit ihr befasste Personenkreis Stillschweigen zu bewahren hat (Amtsverschwiegenheit) . Unbefugte Preisgabe eines Amtsgeheimnisses ist bei Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen nach § 353b, c StGB strafbar, a...
- Amts¦ge¦heim¦nis [n. 1 ] 1 Dienstgeheimnis, dem Sc...
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Amtsgeheimnis ist eine andere Bezeichnung für Dienstgeheimnis.
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Amtsgeheimnis , s. Amtsverschwiegenheit.
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. Über die vermöge seines Amtes ihm bekanntgewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder von seinem Vorgesetzten vorgeschrieben ist, hat der Beamte Verschwiegenheit zu beobachten, auch nachdem das Dienstverhältnis aufgelöst ist. Im einzelnen gelten folgende Besti...
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eine öffentliche Angelegenheit, über die der mit ihr befasste Personenkreis Stillschweigen zu bewahren hat (Amtsverschwiegenheit). Unbefugte Preisgabe eines Amtsgeheimnisses ist bei Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen nach § 353b, c StGB strafbar, außerdem disziplinarrechtlich als Dienstvergehen; ähnlich in der Schweiz (Art. 320 S.....
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